Die nachfolgenden Projekte befinden sich derzeit noch in der Planung bzw. in der Bauausführung. Nach Fertigstellung der Gebäude finden Sie im Bereich „Referenzen“ weitere Informationen zu diesen Bauvorhaben.
Neubau Hauptstelle der Rheinhessen Sparkasse, Mainz
Bauherr: Rheinhessen Sparkasse
Unsere Leistungen: Projektmanagement LP 1-9
Umbau Konzernzentrale (Boehringer Ingelheim Center)
Bauherr: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Unsere Leistungen: Bauherrenvertretung, Brandschutzplanung
Neubau Bürogebäude Am Kisselberg, Mainz
Bauherr: Molitor Immobilien
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung LP 1-5
Neubau von 5 Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage
Bauherr: Wohnungsbaugesellschaft Ingelheim
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauakustik
Neubau Elisabeth-Selbert-Schule, Wiesbaden
Bauherr: WiBau (im Auftrag der Landeshauptstadt Wiesbaden)
Unsere Leistungen: Brandschutzplanung
Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage und Rechenzentrum
Bauherr: R+V Versicherung
Unsere Leitungen: Brandschutzplanung
Neubau Schulkindbetreuung Karl-Nahrgang-Schule
Bauherr: DreieichBau AöR
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung, Brandschutzplanung LP 1-4
Die Projektgruppe Muster-Holzbau-Richtlinie der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat eine Erläuterung zur Muster-Holzbau-Richtlinie (September 2024) veröffentlicht. Die Erläuterung bietet den Planenden und am Bau Beteiligten Hinweise zum Anwendungsbereich der Richtlinie und zur Nachweisführung.
Die überarbeitete Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (Fassung 24. September 2024) wurde im Mai 2025 veröffentlicht. Sie regelt bestimmte Holztafel- und Massivholzbauweisen, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden.
Die jetzt veröffentlichte Erläuterung unterstützt die Bauwirtschaft bei der ordnungsgemäßen Anwendung der Technischen Baubestimmung.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Veröffentlichung von Normen und Norm-Entwürfen zum Brandschutz im Zeitraum September/Oktober 2025.

DIN EN 16510-2-7 (10-2025)
Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 2-7: Kombinationsfeuerstätten für Scheitholz und Pellets
DIN EN 13501-3 (10-2025)
Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 3: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen an Bauteilen von haustechnischen Anlagen: Feuerwiderstandsfähige Leitungen, Brandschutzklappen und/oder Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel
DIN EN 14972-17 (2025-09)
Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Wassernebelsysteme – Teil 17: Prüfprotokoll für Wohnbelegungen für automatische Düsensysteme
DIN EN 18070 (10-2025)
Leistungsfähigkeit von hohen Temperaturen ausgesetzten Holzklebstoffen in Bezug auf das Verhalten tragender Holzbauteile im Brandfall – Prüfverfahren, Bewertung und Klassifizierung
E DIN 4844-4 (10-2025)
Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 4: Leitfaden zur Anwendung von Sicherheitskennzeichnung
E DIN EN ISO 10840 (09-2025)
Kunststoffe – Leitfaden für die Verwendung von Standard-Brandprüfungen (ISO/DIS 10840:2025)
E DIN 66084 (09-2025)
Klassifizierung des Brennverhaltens von Polsterverbunden und textilen Polsterverbundfertigteilen
DIN EN IEC 62305-3 Beiblatt 7:2025-10; VDE 0185-305-3 Beiblatt 7:2025-10 (10-2025)
Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen; Beiblatt 7: Zusätzliche Informationen für bauliche Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen
VDMA 24001 (09-2025)
Anwendung von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten in maschinellen Rauchabzugsanlagen
E VDI 3809 Blatt 2:2025-10 (10-2025)
Prüfung gebäudetechnischer Anlagen – Feuerwehraufzüge
Bayern
Berlin
Bremen
Bund
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Frischbetonrecycling einerseits und Festbetonrecycling andererseits ist in verschiedenen Stationen des Lebensweges möglich. Frischbeton und Restwasserrecycling sind in nahezu allen Betonwerken Deutschlands gängige Praxis. Hierzu wird zumeist ein Verfahren angewandt, bei dem noch nicht erhärtete Beton- oder Mörtelreste ausgewaschen und sowohl die Gesteinskörnung als auch das anfallende Restwasser erneut als Betonausgangsstoffe wiederverwendet werden. Die Wiederverwendung von Restwasser als Zugabewasser regelt die Norm DIN EN 1008. Insgesamt lassen sich auf diesem Weg die Restbetonmengen praktisch vollständig wiederverwenden.
Beim Festbetonrecycling wird im Gegensatz zum Frischbetonrecycling bereits erhärteter, alter Beton aus Rückbaumaßnahmen bei der wiederverwendet. Dabei wird der Betonabbruch aus Bauwerken aufbereitet und erneut der Produktion zugeführt. Hierzu wird der Beton zunächst zerkleinert und in einzelne Kornfraktionen getrennt, so dass Betonsplitt entsteht, der dann in der Herstellung des Frischbetons genutzt wird. Betonsplitt enthält neben der ursprünglichen natürlichen Gesteinskörnung immer auch einen Zementsteinanteil, der die Eigenschaften des Betons wie etwa Verarbeitbarkeit, Festigkeit, Verformungsverhalten und die Dauerhaftigkeit beeinflussen kann.

Für den Einsatz als Gesteinskörnung im Beton eignen sich in erster Linie die groben Fraktionen von rezykliertem Beton. Im Frischbeton bewirkt die rezyklierte Gesteinskörnung in der Regel einen geringfügig höheren Wasseranspruch. Dies muss beim Mischungsentwurf und bei der Herstellung beachtet werden. Im erhärteten Zustand besitzt der Recyclingbeton im Bezug auf seine Festigkeit praktisch dieselben Eigenschaften. Beachtung muss allerdings bei Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung den Schwind- und Kriecheigenschaften geschenkt werden. Beton, der gemäß der DAfStb-Richtlinie mit rezyklierter Gesteinskörnung hergestellt wurde, kann ohne weitere Maßnahmen unter trockenen Umgebungsbedingungen verwendet werden. Bei Einsatz in feuchter Umgebung werden zunächst genauere Untersuchungen an der im Festbeton verwendeten Gesteinskörnung vorgenommen, um die Dauerhaftigkeit des Betons sicherzustellen.
Grundsätzlich ist es unerheblich, ob rezyklierte Gesteinskörnungen in ungebundenen Bauweisen, z. B. im Straßenbau, oder im Beton eingesetzt werden, weil sie in allen Fällen primäre Rohstoffe substituieren. Allerdings reicht das Angebot an rezyklierten Gesteinskörnungen für die Betonherstellung bestenfalls aus, um kleinere Mengen des Bedarfs zu decken.
Der beim Festbeton anfallende Betonbrechsand kann ebenfalls in ungebundenen Anwendungen Natursand ersetzen. Er kann aber auch als Sekundärrohstoff in der Portlandzementklinkerherstellung eingesetzt werden, wie neuere Untersuchungen untermauern (vgl. Heft 584 DAfStb), so trägt die Nutzung von Altbeton insgesamt zur Ressourceneffizienz im Bauwesen bei.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) weist in einer Mitteilung vom 24.08.2018 darauf hin, dass sogenannte „ergänzende Gutachten“ von hierfür bauaufsichtlich nicht autorisierten Stellen zu allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ), allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) im Bereich des baulichen Brandschutzes, die auf dem Markt kursieren, nicht zulässig sind.
August 2018. Diese „ergänzenden Gutachten“ erweckten, so das DIBt, den Eindruck, als könne der Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich von bestimmten Verwendbarkeitsnachweisen und Bauartgenehmigungen mit Hilfe solcher Schriftstücke erweitert oder geändert werden. Überdies wird gegenüber den ausführenden Montagebetrieben behauptet, es handele sich dabei um zulässige nicht wesentliche Abweichungen im Sinne der Landesbauordnungen (§§ 16aAbs. 5, 21 Abs. 1 MBO), die durch das „ergänzende Gutachten“ beurteilt werden.
In der Mitteilung stellt das DIBt klar, dass solche ergänzenden Gutachten bei der Errichtung baulicher Anlagen – insbesondere im Falle der sensiblen Brandschutzanforderungen – nicht herangezogen werden dürfen.
