Am vergangenen Freitag Nachmittag ging dann es los…vorher mit Kanadischen Tauwürmern aus dem Kiebitzmarkt versorgt, bezog ich meinen Angelplatz…eine Bucht zwischen zwei Weiden, mit einer Wassertiefe von ca. 2,5m und bei, durch den Regen in den letzten Tagen, steigendem Wasser. Eine 4,7m Feederrute, mit Anti Tangle Boom, 100gr Tropfenblei und mit dicken Tauwurm bestückt, landete an der Stromkante und brachte schon nach wenigen Minuten einen ca. 15 cm großen Barsch, welcher sogleich an der Hechtrute (Pose) auf 1m Wassertiefe eingestellt, am Einzelhaken vor einer über dem Wasser hängenden Weide präsentiert wurde.
Zunächst aber besorgte ich mir ein paar kleinere Köderfische mittels mit zwei Maden bestückte 6m 20-50gr Teleskoprute, welche ein paar kleinere Plötzen, zwei Grundeln (die heimischen) und eine Serie von Häslingen mit Größen zwischen 5-8 cm. Nachdem ich mit Köderfischen versorgt war. kam die 2. Feederrute, mit 4,2m Länge, zunächst mit Pose, 15gr. bebleit und mit Wirbel und 8er Haken bestückt, zu Einsatz. Diese brachte etwas später, ca. 1,5m vom Ufer entfernt, zwei an Dendrobena interessierte 25cm Plötzen hervor.
Dann wurde es dunkel und weder an der Grund- noch an der Posenrute hatte sich seit dem Fang der Plötzen etwas getan. Nichts. Nicht einmal ein Zuppeln. Selbst der schön an der Weide vorbeitreibende Barsch konnte nicht einen an der Stelle vermuteten Hecht zum Anbiss animieren. Und so vergingen weitere Stunden ohne auch nur einen Zuppler zu verzeichnen, bis mich um fast genau 00:00 Uhr die Aalglocke aus meinen Gedanken zurück rief. Mit Hintergrund, dass auf der Grundrute mittlerweile ein Häsling von 7cm per Ködernadel aufgezogen, auf einen „Dicken“ wartete, war klar dass da etwas Größeres sein musste. Und Minuten später landete ein schöner „Breitkopf“ von 75 cm zunächst in meinem Kescher und dann fachgerecht abgetötet, im Angeleimer. Später brachte dieser das Gewicht von 560gr. auf die Waage. Und das war es dann auch. Zwar konnte ich noch einen weiteren, ebenfalls am aufgezogenen Köderfisch vollzogenen Biss verzeichnen. Wer der Verursacher war, konnte ich aber nicht aufklären. Am Köderfisch selbst konnte ich keine sichtbaren Verletzungen erkennen.
Um 02:00 Uhr packte ich dann meine Sachen zusammen und beendete meinen erfolgreichen, ersten Angeltag 2021.
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Stand 20.11.2019
IG – MitgliedsvereineIG – Mitgliedsvereine
ASV Neustadt e.V.
Holger Machulla 05032-67929
AV Wunstorf e.V.
Svend Stolzenberg 0160-91228112
FV Wennigsen e.V.
Detlef Köneke 05105-83291
ASV Luttmersen e.V.
Thorsten Boll 0172-544233
ASV Steinhude e.V.
Thomas Geuberding 0151-65463731
ASV Auetal Pohle e.V.
Sebastian Look 05043-6983
ASV Mandelsloh e.V.
Klaus Meichsner 05072-333
AV Garbsen e.V.
Michael Striewski 05131-8645
AV Blumenau e.V.
H.S.A.M. Münchehagen e.V.
K.D.Hendel 05037-1392
FV Bokeloh e.V.
Andreas Nolte 05033-2098
ASV Luthe e.V.
Jan Schiffers 0176-20999106
ASV „Hai“ Mardorf e.V.
Heinfried Röhr 05036-668
ASV Schloß-Ricklingen e.V.
Kurt Dieter Dorn 05031-76143
ASV Esperke-Warmeloh e.V.
Michael Putta 05073-923276
ASV „Petri Heil“ Hagenburg e.V.
Andreas Linke 05033-6737
ASV Niedernstöcken e.V.
Timm Staffhorst 0172-4083381
FV Schaumburg-Lippe e.V.
Günter Steierberg 05722-25717
FV Schwarmstedt e.V.
Jörg Meier 0172-513057
FV Rodenberg e.V.
Norbert Dorau 05723-2734
Leine
AV Garbsen e. V.:
4.850 m Leine von km 38.750 bis 43.600 rechtsseitig
– Google Maps N 52.402219 E 9.591869 bis N 52.418008 E 9.552909
ASV Schloß Ricklingen e. V.:
3.820 m Leine von km 43.600 bis 47.420 rechtsseitig
– Google Maps N 52.418008 E 9.552909 bis N 52.421662 E 9.509463
FV Wennigsen e. V.:
3.260 m Leine von km 44.160 bis 47.420 linksseitig
– Google Maps N 52.415110 E 9.547020 bis N 52.421391 E 9.509520
ASV Luthe e.V.:
3.146 m Leine von km 47.420 bis 50.566 linksseitig
– Google Maps N 52.421391 E 9.509520 bis N 52.439297 E 9.487076
ASV Steinhude e. V.:
3.146 m Leine von km 47.420 bis 50.566 rechtsseitig
– Google Maps N 52.411662 E 9.509463 bis N 52.439749 E 9.487040
AV Wunstorf e. V.:
2.534 m Leine von km 50.566 bis 53.100 linksseitig
– Google Maps N 52.439310 E 9.487370 bis N 52.44988 E 9.477050
AV Blumenau e. V.:
2.100 m Leine von km 53.100 bis 55.200 linksseitig
– Google Maps N 52.449880 E 9.477050 – N 52.462895 E 9.473598
1.100 m Leine von km 56.200 bis 57.300 linksseitig
ASV Luttmersen e. V.:
4.450 m Leine von km 81.700 bis 86.150 rechtseitig
– Google Maps N 52.570665 E 9.542313 bis N 52.583860 E 9.572552
ASV Mandelsloh e.V.:
6.310 m Leine von km 85.866 bis 92.110 linksseitig
– Google Maps N 52.585568 E 9.568060 bis N 52.620532 E 9.588544
ASV Neustadt e. V.:
4.850 m Leine von km 86.150 bis 91.000 rechtsseitig
– Google Maps N 52.583860 E 9.572552 bis N 52.614589 E 9.591229
3.510 m Leine von km 92.110 bis 95.620 linksseitig
-Google Maps N 52.620532 E 9.588544 bis N 52.637187 E 9.586462
810 m Leine von km 92.640 bis 93.450 rechtsseitig
– Google Maps N 52.620528 E 9.589028 bis N 52.624429 E 9.587756
ASV Esperke-Warmeloh e. V.:
1.640 m Leine von km 91.000 bis 92.640 rechtsseitig
– Google Maps N 52.614589 E 9.591229 bis N 52.620528 E 9.589028
2.170 m Leine von km 93.450 bis 95.620 rechtsseitig
– Google Maps N 52.624429 E 9.587756 bis N52.637611 E 9.586576
1.260 m Leine von km 97.540 bis 98.800 rechtsseitig
– Google Maps N 52.650166 E 9.589952 bis N 52.647167 E 9.599073
ASV Niedernstöcken e. V.:
3.100 m Leine von km 95.620 bis 98.800 rechtsseitig
– Google Maps N 52.63711 E 9.586576 bis N 52.650166 E 9.589932
1.920 m Leine von km 95.620 bis 97.540 linksseitig
– Google Maps N 52.637187 E 9.586462 bis N 52.650290 E 9.589471
Mittellandkanal
FV Bokeloh e. V.:
9.000 m Kanal von km 131.000 bis 140.000 beidseitig
– Google Maps N 52.385324 E 9.289917 – N 52.388172 E 9.322562
AV Wunstorf e. V.:
2.850 m Kanal von km 140.000 bis 142.850 beidseitig
– Google Maps N 52.388172 E 9.322562 – N 52.391679 E 9.399587
Teiche
ASV Auetal Pohle e. V.:
Wiehenweier (siehe Karte ASV Neustadt), 31867 Pohle, Wiesengrund
Google Maps N 52.265701 E 9.349453
ASV. HAI“ Mardorf e. V.:
Meerbach ca. 2 km (siehe Karte ASV Neustadt)
– Google Maps N 52.46885 E 9.268760 bis N 52.464992 E 9.249832
ASV „Petri Heil“ Hagenburg e. V.:
Hagenburger Teiche Nr.: 2-5 ( Karte ASV Neustadt), 32469 Hagenburg, Steinhuder-Meer-Weg,
ersten vier Teiche rechts
– Google Maps Teich 2 N 52.437517 E 9.323701
– Google Maps Teich 3 N 52.438858 E 9.323474
– Google Maps Teich 4 N 52.438431 E 9.323171
– Google Maps Teich 5 N 52.437872 E 9.323073
FV Schaumburg-Lippe e. V.:
Talmühle Badesee (siehe Karte ASV Neustadt), 32469 Petershagen, Talmühle
– Google Maps N 52.355655 E 9.793365
SFV Schwarmstedt e. V.:
Alter Kies See Bothmer, 29690 Schwarmstedt, Fasanenweg
– Google Maps N 52.691122 E 9.597762
Gewässer Bannetze 29308 Bannetze
– Google Maps N 52.669429 E 9.793365
FV Rodenberg e.V.:
– Keine Gewässer
SAV Münchehagen u. Umgebung e. V.
– Keine Gewässer
2. Schonbereiche
ASV Blumenau, 250 m über und 500 m unterhalb der West-Aue ist das Angeln verboten.
ASV Niederstöcken, 250 m oberhalb und 250 m unterhalb der Hammerstein-Brücke (K 305) ist das Angeln verboten.
Mardorf, Der Meerbach darf nur in der Zeit vom 22.06. bis 30.11. des Jahres beangelt werden.
– –
Ausübung der Fischerei
3.1 Es gilt in den IG-Gewässern, diese von den Vereinen heraus gegebenen Fischerei- bzw. Gewässerordnungen.
3.2 Für die Ausübung der Sportfischerei in den Gewässerstrecken bzw. Teichen der Interessengemeinschaft sind, außer am Mittellandkanal, keine besonderen Fischereipapiere notwendig. Der Nachweis der Mitgliedschaft in einem zur Interessengemeinschaft gehörenden Vereins ist ausreichend.
3.3 Für den Mittellandkanal ist eine besondere Erlaubnis notwendig
(Kanalkarte). Die Erlaubnisscheine werden durch den AV Wunstorf e.V. an die Mitgliedsvereine ausgegeben.
3.4 Um zu vermeiden, dass außerhalb der IG-Leine-Gewässer geangelt wird, ist die Gewässerkarte das ASV Neustadt e.V. zu beachten.
Bezugsquelle für die Gewässerkarte ist der ASV Neustadt e.V.
5.5 Die Angaben nach Google Maps sind nicht Meter genau, mögliche Schilder sind zu beachten.
Allgemeine Bestimmungen
4.1 Beim Fischen mit der Kopfrute in den Gewässerstrecken der Interessengemeinschaft dürfen keine weiteren Angelruten eingesetzt werden.
4.2 Der Setzkescher ist verboten.
4.3 Der lebende Köderfisch ist verboten.
3.4 Das Aufstellen von Zelten in den Strecken des ASV Neustadt ist verboten, das Uferbetretungsrecht ist zu beachten.
4.5 Das Befahren von Wiesen ist verboten
4.6 Offene Feuer sind verboten (Grill, Gas und Kohle, Feuerstelle, etc.)
4.7 Das Angeln vom Boot ist verboten.
4.8 Die gefangenen Fische sind mit Gewässerbezeichung bzw. Gewässerstrecke in die Vereinsfangkarte einzutragen.
Die Angaben in den Zusatzbestimmungen der Gewässer, ergänzen bzw. ersetzen die allgemeinen Bestimmungen.
Zusatzbestimmungen „Mittellandkanal“
5.1 Es ist nur eine Angelrute für den Raubfischfang zugelassen.
Alle anderen, hier nicht aufgeführten, Bestimmungen sind den erforderlichen Kanalkarten zu entnehmen.
5.2 Auszug Pachtvertrag Mittellandkanal § 7 Belange der Wasserstraße, –
(1) Der Unterpächter übt die Fischerei so aus, dass der Zustand der Wasserstraße, der Zustand und der Betrieb der Schifffahrtsanlagen und -zeichen sowie die Schifffahrt nicht beeinträchtigt werden.
(2) Der Unterpächter hat die Verkehrssicherungspflicht für die Pachtfläche, soweit deren Verkehrssicherheit durch die Nutzung gefährdet ist
(3) Der Fischfang darf grundsätzlich nur mit der Handangel ausgeübt werden. Rutenhalter können benutzt werden, wenn sie oberhalb der Uferbefestigung in das Erdreich gesteckt werden.
(4) Das Angeln von Booten aus ist untersagt, ausgenommen zu wissenschaftlichen oder fischereiaufsichtlichen Zwecken, die vorherige schriftliche Zustimmung der WSV ist einzuholen.
(5) Das Angeln darf grundsätzlich nur vom Betriebsweg aus erfolgen. Liegt dieser mehr als 1 m über dem Wasserspiegel oder ist kein Betriebsweg vorhanden, so darf es von der Steinpackung oder sonstigen Uferbefestigung befindlichen Berme oder von einfachen Treppen aus erfolgen, deren Einbau gem. § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) vom 02.04.1968 vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt zu genehmigen ist. Die Böschungen dürfen nur als Zugang zur Berme in dem notwendigen Maße betreten werden. Insoweit steht den zum Fischen Befugten das Uferbetretungsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Im Übrigen ist von diesen die Betriebsanlagen-verordnung der WSV in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
(6) Das Eintreiben von Pflöcken, Angelstöcken und dergleichen in die Böschung, das Fortwerfen von Angelhaken und Schnüren, das auch nur vorübergehende Entfernen von Steinen oder sonstige Beschädigungen der Uferdeckung, das Einwerfen von Steinen und anderen Gegenständen ins Wasser ist nicht gestattet.Den Anordnungen der beauftragten Beschäftigten der WSV ist Folge zu leisten.
(7) Das Legen von Reusen ist nicht gestattet, mit Ausnahme von zuvor angemeldeten und von der WSV genehmigten wissenschaftlichen Erhebungen.
Zusatzbestimmungen, „Meerbach“
6.1 Fahrzeuge aller Art sind auf den Wegen abzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.
6.2 Der Meerbach darf von beiden Seiten beangelt werden.
6.3 Es gelten die jeweils von den Vereinen herausgegebenen Fischerei- und Gewässerordnungen.
6.4 Die Angelstrecke beginnt an der Brücke und endet an dem Schild Mardorf Rehburg“ (Lageplan). In der Zeit vom 22.6. bis 16.8. darf nur bis 500 m hinter der Brücke geangelt werden.
6.5 Der Meerbach darf nur in der Zeit vom 22.06. bis 30.11. des Jahres beangelt werden.
Zusatzbestimmung „Talmühle“
7.1 Vom 01.01. bis 14.05. und 16.09. bis 31.12. eines jeden Jahres uneingeschränktes Angeln.
7.2 Vom 15.05. bis 15.09. eines jeden Jahres vorrangige Freizeitnutzung. Angeln von 20.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
7.3 Sofern kein Badebetrieb stattfindet, ist das Angeln auch in der übrigen Zeit am gesamten Gewässer erlaubt.
7.4 Der im Lageplan schraffierte Bereich (am Ufer ausgeschildert) ist auch in der Zeit vom 15.05. bis 15.09. ohne zeitliche Einschränkung zum Angeln freigegeben.
Fangbestimmung in den Gewässern der IG
Von den nachstehend aufgeführten Fischarten (Aal, Äsche, Hecht, Bachforelle, Karpfen, Lachs, Meerforelle, Regenbogenforelle, Schleie, Zander und Wels) dürfen täglich nur 2 Fische von einer Art oder aber 2 verschiedene Fischarten mitgenommen werden.
Bei Weißfische dürfen täglich Maximal 5 Kg entnommen werden bzw. Maximal 30 Stück.
(gilt nur für die Leine)
Jedes IG-Mitglied darf in den Gewässern, die durch andere Vereine eingebracht wurden nur mit 2 Ruten fischen, davon 1 mit Köderfisch.
Wenn in der Leine mit einer Kopfrute gefischt wird, ist nur 1 Rute erlaubt.
In den Vereinsgewässern gelten die Vorschriften des jeweiligen Vereins.
Beim Lachs und der Meerforelle ist die Anzahl der Entnahme für beide Fischarten zusammen auf 10 Stück im Jahr beschränkt. Jeder gefangene Lachs muss beim Lachswart Holger Machulla 05032/67929 sofort gemeldet werden!
Schonzeiten:
Hecht und Zander vom 01.01. – 15.05. In der Leine
Hecht und Zander vom 01.02. – 15.05. Im Mittellandkanal
Hecht und Zander vom 01.02. – 15.05. Hagenburger Teiche
Hecht und Zander vom 01.02. – 31.05. Talmühle
Forelle, Lachs und Meerforelle vom 01.10. – 30.04. In allen Gewässern
Äsche vom 01.03 – 15.05. In allen Gewässern
Graskarpfen /Brassen ganzjährig Hagenburger Teiche
Mindestmaße:
Äsche 30 cm
Aal 45 cm
Aal Talmühle 50 cm
Bach.- und Regenbogenforelle 30 cm
Barbe, Karpfen, Aalquappe 40 cm
Lachs, Meerforelle, Graskarpfen 60 cm
Hecht, Zander 50 cm
Schleie 30 cm
Wels 50cm
Weißfische – aller Arten 15 cm in der Leine
Fänge in den IG- Gewässern hat jedes Mitglied in die Vereinsfangkarte einzutragen, die Ergebnisse werden dem Pächter der Gewässerstrecke mitgeteilt.
Grundeln sind sofort zu töten und dürfen nicht in andere Gewässer gesetzt werden, oder als Köderfisch verwendet werden.
Lachsprogramm ASV Neustadt e.V.
Dieser Erkennungshinweis ist den Angelpapieren beizufügen.
Bei dem Fang eines Lachses sind der Vorstand unter 05032-67929 oder Info@asv-neustadt-rbge.de über Größe und Fang Ort wenn möglich Gewicht und Foto sofort zu informieren.
9.1 Erkennungsmerkmale:
Es gibt keine in der Praxis schnell anwendbares und gleichzeitiges zuverlässiges Einzel-Unterscheidungsmerkmal.
Als sicheres Merkmal gilt: der Schwanzstiel. Teilt man die Höhe des Schwanzstieles durch die Körperlänge ergeben sich beim Lachs Werte zwischen 13,5 bis 16.
Die Färbung bzw. Fleckung ist als Unterscheidungsmerkmal bei Erwachsenen weniger zuverlässig. Nützlich ist die Färbung jedoch zur Abgrenzung zu Bachforellen. Lachse lassen die bekannten roten Punkte vermissen. Lediglich große Männchen färben sich vordem Laichen ins rötliche.
9.2 So leben sie:
Lachse leben und laichen in der Äschenregion. Ab September wandern die Elternfische aus dem Meer in die hiesigen Flussabschnitte. Die Jungfische schlüpfen etwa im April und leben ein bis zwei Jahre im Fluss. Hauptnahrung sind Wasserinsekten in dieser Zeit.
Danach färben sich die Jungfische silberblank und wandern ab ins Meer. Die meisten Fische verbringen eine Zeit von 1 – 4 Jahren im Meer. Die sogenannten Smols wachsen jetzt sehr schnell ab, und kehren mit einem Gewicht von 2,5 kg und mehr in ihre Geburtsflüsse zurück. Die von uns ausgesetzten Lachse können mehrmals laichen.
“Alarmplan Leine“
10.1 Merkblatt über Maßnahmen bei Fischsterben infolge Gewässerverschmutzung.
Dieser Maßnahmenkatalog soll den Mitgliedern der IG im Falle eines beobachteten Fremdverhaltens der Fische in unseren Gewässern die Möglichkeit geben, eine sofortige Meldung an die richtige Adresse zu richten.
Akute Gewässerverunreinigungen treten häufig nur kurzfristig auf. Darum ist es nötig, schnellstens eine Wasserprobe für eine spätere Analyse zu entnehmen, diese ist sofort zu kühlen. Eine schnelle Information an ein Vorstandsmitglied des betroffenen Vereines oder dem Vorstand Bez.4 (z.B. BezGewWart) ist daher erforderlich. Dieser Personenkreis ist mit den erforderlichen Untersuchungsmitteln ausgerüstet.
10.2 Bei Fischsterben durch Abwassereinleitung verendet gewöhnlich der gesamte Fischbestand innerhalb weniger Stunden. Das Fischsterben kann unmittelbar (durch Gifte aller Art) oder mittelbar (durch Sauerstoffmangel) ausgelöst werden. Die Giftstoffe wirken an der Einleitungsstelle am stärksten, sie verlieren dann allmählich durch Verdünnung und/oder chemische Umsetzung ihre Wirkung.
Beim Verlauf einer Vergiftung lassen sich in der Regel folgende aneinander anschließende Stadien unterscheiden: – Anfangsunruhe, – Verminderung oder Erhöhung der Reizbarkeit, Gleichgewichtsstörungen, Taumeln, Krämpfe, Störung des Bewegungsablaufes, Gleichgewichtsverlust, Todeskampf (Agonie), Todesstarre (Steifwerden des Körpers). Wesentliche Kennzeichen für Fischsterben, die durch Sauerstoffmangel hervorgerufen werden, ist das Schnappen der Fische nach Luft (Notatmung). Bei Einleitung sauerstoffzehrender Abwässer erfolgt Fischsterben oft erst an Strecken unterhalb der Einleitungsstelle.
Durch Krankheit hervorgerufenes Fischsterben erstreckt sich meist nur auf eine Fischart und ist in natürlichen Fischgewässern selten.
10.3 Bei der Entdeckung von Gewässerverunreinigung mit Fischsterben sind folgende Stellen zu benachrichtigen:
1. Zuständige Polizeidienststelle (warten bis Beamte eingetroffen sind).
2. Region Hannover – Fachbereich Umwelt: Tel.: 0511/6161
Nach Dienstschluss ist die 24-Std Bereitschaft über die Feuerwehr-leitzentrale 112 zu informieren.
3.Gewässerwarte oder andere Vorstandsmitglieder. des betroffenen ASV oder der IG oder den BezGew Wart.
4.Staat!. Fischseuchenbekämpfungsdienst Niedersachsen,
Eintrachtweg 19, 30173 Hannover 0511-120-8929, 0177-7288294
10.3 Zu benachrichtigende Stellen:
BezGewWart –
Anglerverband Niedersachsen, Brüsseler Straße 4, 30539 Hannover 0511-3572662 info@asv-nds.de
Wasserschutzpolizei Hannover, Tel.: 0511/96952635
Polizeiinspektion Hann.-Land (Lage- u. Führungszentrum) oder
Polizeikommissariat Garbsen 05131-7014515
Polizeikommissariat Seelze 05137-827-0
Polizeikommissariat Wunstorf 05031-9530 -0
Polizeikommissariat Neustadt 05032-9559-0
Polizeistation Mandelsloh 05072-307
]]>Zehn Jahre später gingen die Meinungen, was die Internetpräsenz des Angelsportverein Niedernstöcken e.V. betraf, immer wieder auseinander. Befürchtete man doch eine Flut an Angelsportfreunden, welche die Gewässer des ASVN heimsuchen könnten. Zugegebener Maßen war dieser Gedanke damals nicht ganz unberechtigt, denn der Angelsportverein Niedernstöcken e.V. war der Einzige, den es zwischen dem Angelsportverein Neustadt e.V. und dem Angelsportverein Schwarmstedt „Aller-Leine“ e.V. (Nicht zu verwechseln mit dem Schwarmstedter Fischereiverein e.V. welcher erst 2012 gegründet wurde) gab.
Da ich zudem aus beruflichen Gründen gezwungen war nach Baden Württenberg zu ziehen, habe ich noch zwei Jahre lang gemeinsam mit einigen Mitgliedern und dem damaligen Vorstand versucht, die aktuellen Geschehnisse aus dem Vereinsleben in die Seiten einzupflegen. Musste dieses Vorhaben aber dann als nicht dauerhaft umsetzbar, aufgeben. Und da aktuelle Informationen verpflichtend für eine solche Präsenz sind und es keinen Sinn machte, ein Haufen statische Seiten zu präsentieren, die eher einem Archiv glichen als eine informative Vorstellung eines Angelsportvereins, wurden die Seiten im September 2012 vom Netz genommen.
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