Der Beitrag Was ist eigentlich Indica / Sativa / Hemp? erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Myrcene
Beta-phellandrene/R-Limonene
(-)-Linalool
Beta-fenchol
Cis-sabinene hydrate
Alpha-terpineol
Aromadendrene
Gamma-elemene
Guaiol
Gamma-eudesmol
Beta-eudesmol
Alpha-bisabolol
Delta-3-carene
Gamma-terpinene
Terpinolene
Trans-bergamotene
Alpha-guaiene
Trans-beta-farnesene
Trans-beta-caryophyllene
CBC
CBG
Alpha-2-pinene
Beta-2-pinene
Myrcene
Beta-phellandrene/R-Limonene
Cis-ocimene
(-)-Linalool
Beta-fenchol
Alpha-terpineol
Cis-bergamotene
Beta-caryophyllene
Trans-bergamotene
Alpha-guaiene
Aromadendrene
Alpha-humulene
Trans-beta-farnesene
Gamma-selinene
Gamma-cadinene
Eudesma-3,7(11)-diene
Gamma-elemene
Gamma-eudesmol
Beta-eudesmol
Alpha-bisabolol
THCV
CBC
THC
CBG
Cineol
Camphor
Beta-caryophyllene oxide
Nerolidol
CBD
Der Beitrag Was ist eigentlich Indica / Sativa / Hemp? erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag Cannabinoids and Terpenes as Chemotaxonomic Markers in Cannabis erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Genaue Quelle: Elzinga, S., Fischedick, J., Podkolinski, R., & Raber, J. C. (2015). Cannabinoids and terpenes as chemotaxonomic markers in cannabis. Nat. Prod. Chem. Res, 3(181), 10-4172.
Der Datensatz beinhaltete 494 Proben von Cannabisblüten.
Herkunft der Proben: California medicinal marijuana patients, beginning of 2012 to the end of 2013
Die Daten wurden mit der Methode principal component analysis (PCA) untersucht. Zudem wurden eine PCA mit Sorten die als Indica oder als Sativa bezeichnet wurden durchgeführt sowie mit Sorten die als OG oder als Kush bezeichent wurden. Zudem wurden der THC und CBD Gehalt diskutiert und Konzentrate analysiert. Dies wird hier nicht weiter ausgeführt.
Die Zuordnung in Indica und Sativa erfolgte über Informationen der Website Leafly. Es wurden 13 Indica-Sorten, 5 Sativa-Sorten und 14 Hybride-Sorten gefunden, 3 Sorten wurden nicht auf Leafly gefunden. 11 Strain wurden der OG Gruppe zugerechnet und 5 der Kush Gruppe. Die Proben erhielten die Forscher von Patienten aus Kaliforniern.
Der Datensatz enthielt 494 Proben mit 35 unterschiedlichen Sorten. Von jeder Sorte gibt es mindestens 8 Proben. Der Datensatz selbst ist leider nicht veröffentlicht worden.
Fischdiek: Higher levels of cannabinoids correlated positively to higher levels in terpenoids (R 2 =0.7688).
Casano:
The ‘mostly indica’ strains were characterized by dominancy of β-myrcene with limonene or α-pinene as the second most abundant terpenes.
The ‘mostly sativa’ strains were characterized by more complex terpene profiles, with
some strains having α-terpinolene or α-pinene as dominant, and
some strains having β-myrcene as dominant with α-terpinolene or trans-β-ocimene as second most abundant terpens.
Die meisten Sorten befanden sich bezüglich ihrer Zusammensetzung in einem Kontinuum. In mehreren Schritten wurden die Daten feiner analysiert und einzelne separable Chemotypen identifiziert.
Beim Vergleich Indica/Sativa konnte ein Gruppe mit Indica-Sorten identifiziert werden. Die meisten und restlichen Sorten, die als Indica und Sativa bezeichnet wurden waren nicht unterteilbar.
Für die Bezeichnungen OG und Kush konnte bei einigen Sorten eine klare Zuordnung getroffen werden. Die restlichen Sorten befanden sich in einem nicht seperablem Spektrum dazwischen.
Bei der Hälfte der Sorten schwankte der THC-Gehalt zwischen den Proben um den Faktor 2 oder mehr.
„In 14 out of 35 strains the difference between the minimum and maximum level found differed by more than a factor of 2 and in the highest case (OG Kush) even more than a factor of 5. This indicates that it will be exceptionally hard to predict the potency of a flower product based solely upon the strain name.“
Einzelne Proben unterschieden sich klar von den anderen Proben der gleichen Sorte und passten eher zu einer komplett anderen Sorte.
Die Analyse der Daten erfolgte Schrittweise.
Beim ersten Durchlauf ohne Skalierung (Figure 3) konnte der Cluster der Sorte Harlequin identifiziert werden. Es war die einzige CBD-haltige Sorte unter den Proben. Alle anderen Sorten befanden sich in einem Kontinuum.
Im zweiten Schritt wurde eine Skalierung genutzt um die Unterschiede bei den anderen Inhaltsstoffen gegenüber CBD und CBG deutlicher darzustellen.
Es wurden zwei Cluster sichtbar. Die Sorte Harlequin zeichnet sich durch einen hohen Gehalt an CBD, α-pinene, guaiol und β-eudesmol aus. Der zweite Cluster beinhaltete die Sorten Trainwreck und Jack Herer. Die entscheidenden Terpene waren Terpinolene, α-Terpinene und α-Phellandrene.
Danach wurden die Proben aus den beiden Clustern entfernt und die restlichen Daten wieder analysiert.
Damit wurden zwei Cluster mit den Proben der Sorte Blue Dream und der Sorte Green Crack (Figure 7 und Figure 9) sichtbar. Die Sorte Blue Dream zeichnet sich durch ihren α-pinene Gehalt aus. Der Cluster der Sorte Green Crack wurde über den Gehalt an CBG, cis-ocimene und trans-ocimene charakterisiert.
In diesem Schritt wurden nur die Daten der auf leafly.de als Indica oder Sativa bezeichneten Sorten für die PCA genutzt. Dabei konnten auf der „Indica“ Seite folgende Indica-Sorten klar zugeordnet werden: 1 st Generation Diablo, Black Mamba, True OG, Neptune OG und Skywalker. Charakteristisch waren die Komponenten limonene, fenchol, α-terpineol, camphene, linalool, THCmax, camphor, geraniol, β-pinene und ß-caryophyllene. Alle weiteren Sorten, die restlichen Indica sowie die Sativa Sorten waren durchmischt.
Ein Vergleich zwischen den Sorten der OG Gruppe und der Kush Gruppe ergab zwei Cluster.
Klar der OG Gruppe zuordenbar waren die Sorten SFV OG, True OG, Tahoe OG, Fire OG, Neptune OG, Larry OG, Heroijuana OG, Platinum OG und Skywalker OG. Die relevanten Inhaltsstoffe waren α-terpineol, Fenchol, limonene, camphene, terpinolene and linalool.
Der Kush Gruppe zugeordnet werden konnten die Sorten Velvet Kush, Blackberry Kush, Purple Kush mit den Wirkstoffen trans-Ocimene, Guaiol, β-Eudesmol, Myrcene und α-Pinene.
Harlequin: CBD, α-pinene, guaiol, β-eudesmol
Trainwreck und Jack Herer: Terpinolene, α-Terpinene, α-Phellandrene
Blue Dream: α-pinene
Green Crack: CBG, cis-ocimene, trans-ocimene
Indica-Sorten: 1 st Generation Diablo, Black Mamba, True OG, Neptune OG,Skywalker
limonene, fenchol, α-terpineol, camphene, linalool, THCmax, camphor, geraniol, β-pinene, ß-caryophyllene
OG Gruppe: SFV OG, True OG, Tahoe OG, Fire OG, Neptune OG, Larry OG, Heroijuana OG, Platinum OG, Skywalker O1G
α-terpineol, Fenchol, limonene, camphene, terpinolene, linalool
Kush Gruppe: Velvet Kush, Blackberry Kush, Purple Kush
trans-Ocimene, Guaiol, β-Eudesmol, Myrcene, α-Pinene
Mein Kürzel für den Artikel: CT
CT #1: Die Einteilung in Kush und OG ist gut möglich. 3 von 5 Kush Sorten und 9 von 11 OG Sorten konnten so eingeordnet werden.
CT #2: Die Merkmale der OG Gruppe überschneiden sich mit den Merkmalen von Indica-Sorten nach Chemovar2.
CT #3: Die Merkmale für „Indica“ beschreiben eine Teilmenge der Indica Sorten. Die Teilmenge überschneidet sich mit der OG Gruppe und schließt die Kush Gruppe aus.
CT #4: Die Kush Gruppe passt wiederum gut zur „Purple“-Klasse. Die Klasse „Kush“ hat garnichts mit der Kush-Gruppe zu tun.
CT #5: Die Sorte Blue Dream wurden in beiden Studien analysiert. Sie gehört nach GartenEden zu den Myrcene dominanten Sorten und bildet eine eigene Klasse. Die sekundäre Charakteristik dieser Klasse „a-Pinene: b-pinene *2:1“ passt zu dem Fund in Chemotaxonomic. Blue Dream hat den höchsten a-Pinene Gehalt bei GartenEden.
CT #6: Die Sorten Trainwreck und Jack Herer wurden in beiden Studien untersucht. Die Charakterisierungen passen sehr gut zueinander.
Garten Eden: Terpinolene dominant sowie a-Phellandrene, b-phellandrene, 3-carene, a-terpinene
Chemotaxonomic: Terpinolene, α-Terpinene, α-Phellandrene
Die klare Abgrenzbarkeit dieser Gruppe zeigte sich auch schon in Chemovar1.
CT #7: Die Merkmale der OG-Gruppe passt gut zur OG Kush Klasse
CT #8: Die Indica-Merkmale der Studien Chemovar2 und Chemotaxonomic passen gut zusammen.
CT #9: Die Sorte Harlequin passt gut in die Kush-Gruppe.
Eigene Interpretation: Die Merkmale vom „Gegenteil von Indica“ passen teilweise zu Trainwreck und Jack Herer und zur Kush-Gruppe.
Der Fund von Terpinolene als Merkmal der OG Gruppe ist verwunderlich, da dieses Terpen als Alleinstellungsmerkmal der Sorten Trainwreck, Jack Herer sowie Bedrocan gilt.
Man kann zwischen der Kush-Gruppe und der OG-Gruppe unterscheiden.
Die Bezeichnung OG ist aussagekräftig. ← Vorschlag: Spezifische Gruppe mit Charakteristika
Die Bezeichnung Kush ist bedingt aussagekräftig.
Die Kush-Gruppe und die Kush-Klasse haben nichts miteinander zu tun.
Die Kush-Gruppe und die „Purple“-Klasse überschneiden sich massiv. ← Vorschlag: Spezifische Gruppe mit Charakteristika
Die OG-Gruppe ist eine Indica-Variante.
Das Gegenteil von „Indica“ nach CT ist Kush bzw. Jack
Die Kush-Gruppe ist eine Indica-Variante?
Es gibt Indica vom OG-Typ mit Limonene und Alkoholen.
Es gibt Indica vom Kush-Typ mit Myrcene, weniger Limone und kaum Alkoholen. Die Sorte Harlequin ist eine Klasse innerhalb dessen.
Blue Dream ist eine spezifische Klasse. Sie ist in der Region von Kush-Indica angesiedelt.
Green Crack hat eine wichtige Sativa Eigenschaft.
Weitere Gruppe aus GartenEden: „Cookie“ mit Humulenen, kein Alpha Pinene, wenig Alkohol, wenig Mycrene und viel Beta caryophyllene. Sie grenzt an die Indica vom Kush-Typ Gruppe an.
Indica-Typ <-> Gruppe <-> Klassen
——————————————————————
Kush? <-> Cookie Gruppe
Kush <-> Kush Gruppe <-> Purple, Blue Dream Klasse
OG <-> OG Kush Gruppe
keiner <-> Jack Herer Gruppe
Wo sollten die Bedrocan Sorten, Amnesia und White Widow hin?
Was ist mit anderen wichtigen Sorten wie, Afghani, Diesel, Haze, Lemon, Sour?
Skunk, Haze = Sativas? = nicht indica
Sour Diesel = Skunk, Chemdawg, Sativa
Welche Ähnlichkeiten gibt es bei der Abstammung von Jack Herer und Trainwreck?
Der Beitrag Cannabinoids and Terpenes as Chemotaxonomic Markers in Cannabis erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag Cannabinerges Fachwörterbuch erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag Cannabinerges Fachwörterbuch erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag Inhaltsstoffen der Cannabispflanze erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>
Ich hatte das Vergnügen am 18. November 2016 den Fachvortrag: „Cannabis und Cannabinoide in der Medizin“ von Dr. med. Franjo Grotenhermen hören zu dürfen. Die Veranstaltung in Berlin-Wannsee richtete sich primär an Ärztinnen und Ärzte und war mit 5 Punkten CME-zertifiziert. Eine seiner Folien bzw. die untere Hälfte möchte ich hier etwas weiter ausführen.
Die Tabelle stammt von Mahmoud A. ElSohly und finde sich in einer ausführlicheren Version im Kapitel „Chemical Constituents of Cannabis“ von „Cannabis and Cannabinoids: Pharmacology, Toxicology, and Therapeutic Potential“ von Franjo Grotenhermen, Ethan Russo. Die deutsche Übersetzung „Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologie, Toxikologie und therapeutisches Potenzial“ bietet leider keinen vergleichbaren Preview. In einer Stellungnahme an den hessischen Landtag hat Grotenhermen die ausführlichere Version übersetzt und mit Text ergänzt (Seite 30 der PDF). Diese Version soll in diesem Artikel als Grundlage dienen.
Etwa 500 Verbindungen wurden in den letzten 50 Jahren in Cannabispflanzen nachgewiesen. Nicht alle Verbindungen, dies gilt insbesondere für die Cannabinoide, kommen in jeder einzelnen Pflanze vor. Die Inhaltsstoffe und ihre Konzentration unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Pflanzen weltweit, den regionalen Populationen und gezüchteten Sorten. Einige Stoffe wie Delta-8-THC kommen nicht in der Pflanze vor, sondern sind ein Ergebnis der Analyse. Es wird vermutet dass im Labor aus instabilerem Delta-9-THC das Delta-8-THC wird und als Artefakt in der Analyse erscheint. Die meisten Inhaltsstoffe kommen in anderen Pflanzen vor, teilweise sind sie ubiquitär („überall vorkommend“) in Lebewesen.
| Tabelle: Chemische Bestandteile von Cannabis. | |
|---|---|
| Chemische Klasse | Anzahl der bekannten Verbindungen |
| Cannabinoide | über 100 |
| Stickstoffverbindungen | 27 |
| Aminosäuren | 18 |
| Proteine, Glykoproteine und Enzyme | 11 |
| Zucker und verwandte Verbindungen | 34 |
| Hydrocarbone | 50 |
| Einfache Alkohole | 7 |
| Einfache Aldehyde | 12 |
| Einfache Ketone | 13 |
| Einfache Säuren | 21 |
| Fettsäuren | 22 |
| Einfache Ester und Laktone | 13 |
| Steroide | 11 |
| Terpene | über 200 |
| Nichtcannabinoide Phenole | 25 |
| Flavonoide | 21 |
| Vitamine | 1 |
| Pigmente | 2 |
| Elemente | 9 |
| Gesamt | etwa 600 |
Im erwähnten Buch werden die Stoffe nacheinander vorgestellt, was allerdings wenig Mehrwert bringt.
Zu den Stoffgruppen: Einige der chemischen Klassen sind Unterklassen anderer. So sind Flavonoide ebenfalls Phenole und Steroide eine Unterklasse der Terpene.
Ob die Kombination gefundener Elemente bemerkenswert ist, kann ich nicht einschätzen.
Die Fettsäuren von Hanf spielen primär bei der Verwendung als Lebens- und Futtermittel sowie in der Kosmetik eine Rolle. Die Steroide gehören alle zur Klasse der Sterine. Phytosterine sind bei der ernährungsphysiologisch Wirkung von Pflanzenfetten relevant. Das Hanfprotein enthält mit fünf Ausnahmen alle Aminosäuren, es fehlt u.a. das essenzielle Lysin.
Die Aminosäuren, Zucker, Alkohole uvm. kommen in zahlreichen Organismen vor. Cannabis ist hier eine Pflanze wie viele andere. Es findet sich kein Hinweis auf Besonderheiten bei der gefundenen Zusammensetzung im Hanf.
Vitamin K1 und die Pigmente Carotin und Xanthophylle für Pflanzen bei der Photosynthese unverzichtbar.
Organische Stickstoffverbindungen gehören zu den biochemischen Grundbausteinen.
Einige Spiro-Verbindungen (Phenole) kaum erforscht, Relevanz und Konzentration unbekannt
Das Spermidin Alkaloid Cannabisativine und Anhydrocannabisativine (Stickstoffverbindungen), kaum erforscht, Relevanz und Konzentration unbekannt
Flavonoide
Terpene
Cannabinoide
Schutz vor Fressfeinden und Krankheitserregern?
Schutz vor UV-Strahlung
Lockstoff (Terpene)
Die relevante Verbindungen gehören zu den sekundären Pflanzenstoffen. Darunter fallen:
Phenolische Verbindungen wie die Phenole oder Glykoside mit der Unterklasse Flavonoide
Zu den Phenolen zählen auch die Tannine und andere Aromen (Duft und Geschmack des Weines), Salicylsäure und Vanillin. Beispiele für Glykoside sind in Weidenrinden Salicin oder die Herzglycoside in Fingerhüten und Maiglöckchen.
Tee und Hopfen enthalten ebenfalls Tannine.
Isoprenoide Verbindungen wie Terpene und Steroide
Alkaloide – Diese Stickstoffverbindungen sind in vielen Drogenpflanzen der Hauptwirkstoff wie z.B. Kokain, Koffein und Nicotin, aber auch Capsaicin. Cannabinoide enthalten keinen Stickstoff und sind deswegen keine Alkaloide. In Cannabis finden sich nur die beiden erwähnten Spermidin Alkaloide.
Mehr zu den sonstigen Verbindungen in Cannabis: Polyketide synthases in Cannabis sativa L.
Übersichtsarbeit: A historical overview of chemical research on cannabinoids – Raphael Mechoulam, Lumı´r Hanus
Der Beitrag Inhaltsstoffen der Cannabispflanze erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag Systema Cannabicum erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Konkretes Projekt? Gerne! Die „Systema Cannabicum“ beginnt langsam Ergebnisse zu liefern. Sprich: Ich habe quasi jede Veröffentlichung – und auch einige nicht öffentliche Daten 😉 – zum Thema Cannabis und Cannabinoide & Terpene gelesen. Leider wurde das bisher zu wenig in Verbindung gebraucht. Weil sind die Daten teilweise noch so lückenhaft, kombiniert und analysiert man sie ordentlich – das kann ich dank Physik Diplom – dann kann ich damit endlich Ordnung in das Chaos der Sorten Unterarten etc. bringen. Ich habe dazu auch schon was in der Pipeline, sehr praktisch, aber ich kam noch nicht dazu…
Ich werde beginnen ein Handbuch zu Cannabis & Mensch – als Medizin, als Endocannabinoid etc. zu schreiben. Entsprechend meiner Arbeitsweise wird es ein sich nach und nach verdichtender Flickenteppich mit Informationshäppchen werden. Ihr könnt mir also quasi live beim Arbeiten zusehen. Wie schnell ich vorankomme hängt leider auch davon ab wieviel Zeit ich anderweitig mit Geldverdienen verbringen muss. Viele Patienten haben selbst kaum Geld, das weiß ich. Aber ich weiß auch dass es viele gibt, die problemlos etwas spenden könnten. Hier wäre ein Projekt bei dem euer Geld etwas sinnvolles bewirken kann. Weitere Infos in der Sidebar.
Der Beitrag Systema Cannabicum erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag Der öffentliche Umgang mit Cannabis erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Eine mögliche Strafbarkeit kann sich aus dem Betäubungsmittelgesetz sowie dem Arzneimittelrecht ergeben.
Nach dem BtMG ist nicht jeder Umgang mit Betäubungsmitteln von vornherein illegal, sondern nur erlaubnispflichtig nach §3 BtMG – was für die Meisten auf das Gleiche hinausläuft.
Der Umgang mit Fakehanf, sog. „Nutzhanf“ sowie CBD-haltigem Cannabis mit weniger als 0,2% THC ist grundsätzlich legal.
Cannabis vom Schwarzmarkt ist grundsätzlich illegal.
In der Praxis kann es zu Problemen kommen wenn die Polizei den Eindruck hat es könnte sich um illegales Cannabis vom Schwarzmarkt handeln und man das Gegenteil nicht direkt beweisen kann.
§ 4 BtMG Absatz 1 Satz 1 und 6 (1) Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer […] in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel a) auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung, […] erwirbt.
Dies bedeutet: Eigentlich muss man als Patient nichts bei sich führen, daher gibt es auch keinen „offiziellen“ Ausweis. Zum Aber: Siehe Cannabinoidausweis
Legal ist nur der Konsum selbst, die Annahme von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch sowie ein Innehaben (nicht jedoch der Besitz, also nur ein „Halt mal kurz“ mit Rückgabe) von Cannabis für einen Patienten.
Ja, es könnte als „BtM-Imitat“ gewertet werden. Aber nur wenn man es verkauft oder abgibt. Im BtMG steht hierzu: §29 Absatz 6 – Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
Für dich ja. Der Konsum an sich ist legal und es liegt hier kein strafbarer Besitz oder Erwerb vor. Solange klar ist dass man den Joint wieder zurück gibt hat man ihn juristisch nicht in seinen Besitz gebracht. Das Überlassen durch den Geber ist aber strafbar.
Dann wurde er dir nur zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, also kein Besitz. Das Überlassen durch den Geber ist aber weiterhin strafbar.
Grauzone – praktisch ja. Eigentlich brauchen Patienten eine Erlaubnis für die „Herstellung“, aber bisher ist mir kein Fall bekannt dass jemand für das Zubereiten von Cannabis in die von ihm präferierte Form Ärger bekommen hätte. Auch wird diese Option in diversen Papieren der Ärztekammer etc. diskutiert und als unsicher abgelehnt, aber nie als illegal angesehen. Strenggenommen wäre das explizit vorgesehene Kochen eines Tees ebenfalls eine Zubereitung.
Im Kontext einer früher notwendigen Genehmigung für den Erwerb sagte einmal ein Jurist dass man als Patient nicht nur einen Antrag auf den Erwerb stellt und genehmigt bekommt, sondern eine Erlaubnis für das „gesamte Projekte“, hier die Eigentherapie mit Cannabis, erhält. Damit werden auch alle hierfür üblichen Handlungen genehmigt.
Leider eher nein. Auch wenn auch hier kein illegaler Besitz oder Erwerb vorliegen muss, wäre doch der Vorgang des Backens ein „Herstellen“ das erlaubnispflichtig ist. Ein Herstellen im Sinne des BtMG umfasst jede Form des Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln.
Dies sollte unproblematisch sein, weil das Cannabis nicht verändert wird.
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich legal. Aber nach BtMG § 29 ist der Aufruf und das Verleiten zum „illegalen“ Verbrauch illegal sein. Illegal meint im Gesetz „unbefugten Verbrauch“ bzw. „Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden“. Wie diese beiden Begriffe genau definiert sind und worin jeweils der Unterschied liegt, müsste ich erst herausfinden.
10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,
12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind.
Der Besitz von Arzneimitteln für den privaten Eigenbedarf ist legal. Problematisch sind sehr große Mengen, die den Verdacht auf einen Handel nahelegen.
Beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept z.B. über eine niederländische Versandapotheke oder von einem Händler in der Schweiz hat der Patient kaum Konsequenzen zu befürchten. Eine Hausdurchsuchung kann aber nie ausgeschlossen werden, leider gab es in der Vergangenheit Massendurchsuchungen unabhängig von der bestellten Menge. Wahrscheinlicher, aber trotzdem selten wäre ein Abfangen des Pakets durch den Zoll.
Der Handel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist Apotheken vorbehalten. Der Handel mit Stoffen, die im Land des Käufers ein (ggf. verschreibungspflichtiges) Arzneimittel sind, aber im Land des Händlers frei verkäuflich sind, ist eine Grauzone.
Es ist verboten für verscheibungspflichtige Arzneimittel – außerhalb der sog. Fachkreise – Werbung zu machen. Der Tatbestand des Werbens setzt jedoch ein Profitinteresse voraus. Ein Patient z.B. kann problemlos über seine Erfahrungen mit einem konkreten Medikament sprechen.
Was Arzneimittel ist bzw. wann CBD ein Arzneimittel ist, ist nicht einfach zu beantworten. Vgl. dieses Blogpost sowie mein Beitrag in der Infused dazu.
Der Beitrag Der öffentliche Umgang mit Cannabis erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag CDU Drogenpolitik kann tödliche Folgen für alle haben erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>
Das Anti-Terror-Kommissariat 541 des Landeskriminalamtes (LKA) meldete schon 2015 dass sie total überlastet sind. Das Ergebnis bekam Berlin 2016 zu spüren. Was machten die politisch Verantwortlichen im Senat – alle CDU – in dieser Zeit? Hundertschaften im Görli verheizen und dank Null Toleranz Verordnung noch mehr sinnlose Anzeigen produzieren um die Staatsanwaltschaft und Gerichte noch weiter zu überlasten.
CDU und Prohibition kann Menschen in ihrer Umgebung erhebliche Schäden zufügen!
Weiterlesen in der Morgenpost:
Anti-Terror-Kommissariat vor Amri-Anschlag total überlastet
Das Kommissariat für den Fall des Breitscheidplatz-Attentäters klagte früh über fehlende Mitarbeiter. Es änderte sich fast nichts.
Der Beitrag CDU Drogenpolitik kann tödliche Folgen für alle haben erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag Timeline der Cannabispolitik erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>
Der Beitrag Timeline der Cannabispolitik erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag Hauptdiagnosegruppen von Cannabis-Patienten erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>In der Drucksache 18/11701 vom 27.03.2017 schreibt die Regierung:
Die den Ausnahmeerlaubnissen nach § 3 Absatz 2 BtMG zugrunde liegenden Krankheitsbilder sind nach Maßgabe der Angaben in den Antragsunterlagen vielfältig. Einige Patientinnen und Patienten führen eine Selbsttherapie mit Cannabis wegen mehrerer Diagnosen durch.
Die Hauptdiagnosegruppen und die zugehörigen Prozentanteile der Patientinnen und Patienten stellen sich gegenwärtig wie folgt dar (Doppelnennungen sind
möglich):
| Indikation | Prozentualer Anteil |
| Schmerz | ca. 57 Prozent |
| ADHS | ca. 14 Prozent |
| Spastik (unterschiedlicher Genese) | ca. 10 Prozent |
| Depression | ca. 7 Prozent |
| Inappetenz/Kachexie | ca. 5 Prozent |
| Tourette-Syndrom | ca. 4 Prozent |
| Darmerkrankungen | ca. 3 Prozent |
| Epilepsie | ca. 2 Prozent |
| Sonstige Psychiatrie | ca. 2 Prozent |
Der Beitrag Hauptdiagnosegruppen von Cannabis-Patienten erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Der Beitrag „Plötzlicher Blackout“ nach 1–3 Monaten durch Hanfsamen? erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>Die Anmerkungen lesen sich erst ganz okay, sie enden aber mit einer Einstufung von Hanfsamen als giftig bis schwach giftig.
Cannabis sativa sowie das darin enthaltene Cannabinoid 9-Tetrahydrocannabinol (THC) unterliegen den Regelungen des BtMG. Gemäß Anlage I zu §1 Abs. 1 des BtMG sind die Samen von C. sativa hiervon ausgenommen, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Eine Verarbeitung in der Lebensmittel-Herstellung sowie der Vertrieb von Erzeugnissen, die unter Verwendung von Cannabis-Samen hergestellt wurden, sind somit aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht zulässig. Schwach giftig III (Wink/Wyk), giftig C (Roth/Daunderer)
Diese kritischen Inhaltsstoffe „Cannabinoide (z. B. THC)“ sollen folgende Risiken mit sich bringen:
euphorisierende, halluzinogene Aktivität, Aphrodisiakum, bei Überdosierung Störung von Herz/ZNS, Rauschzustand, Sinnestäuschung, vergrößerte Pupillen, eingeschränktes Reaktionsvermögen, Zeitgefühl geht verloren, Entfernungen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, Störung von Konzentration und Aufmerksamkeit, Verwirrtheit, Koordinationsstörungen, beschleunigter Puls, nach 1–3 Monaten kann ein plötzlicher Blackout auftreten (Roth/Daunderer)
Mal davon abgesehen dass Cannabissamen quasi kein THC (Grenzwert für Hanfsamenöl: 0,0005% THC) enthalten, das mit dem plötzlichen Blackout war mir äh… neu… sprich: das ist absoluter Unsinn. Als Quelle wird folgendes Werk genannt:
Roth L, Daunderer M, Kormann K (2006): Giftpflanzen-Pflanzengifte. Vorkommen – Wirkung – Therapie – Allergische und phototoxische Reaktionen, 4. Aufl., Nikol Verlagsgesellschaft mbH Hamburg
Der Beitrag „Plötzlicher Blackout“ nach 1–3 Monaten durch Hanfsamen? erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
]]>