Stimmt teilweise. Bei der Lizenz handelt es sich nicht um ein Patent und muss daher auch nicht als solches eingetragen werden. Aber die öffentliche Lizenz kann verhindern, dass jemand ein Patent auf Bienen anmelden kann. Jeder Patentprüfer wird bei der Bearbeitung eines entsprechenden Antrags auf die Apimondia Lizenz und somit auf die Rechtsansprüche der Imkerschaft vertreten durch Apimondia stoßen. Unter diesen Umständen wäre eine Erteilung des Patentes durch das Patentamt nicht möglich.
]]>Willi Müller
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